• Vollmacht, Reiseapotheke & Co. – Was es beim Verreisen mit fremden Kindern zu beachten gilt!

    Urlaub mit fremden Kindern

    München, 22. Mai 2015
    Neben Strand und viel Platz zum Rumtoben wünschen sich Kinder im Urlaub vor allem eines: Andere Kinder zum Spielen. Das besagen die Ergebnisse einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). Praktisch, wenn der beste Freund oder die beste Freundin gleich mit in die Ferien kommt. Doch bevor es gemeinsam on tour geht, gilt es wichtige rechtliche - aber auch erzieherische Fragen - im Vorfeld zu klären.

    Im ersten Schritt muss sichergestellt werden, dass alle Mitreisenden gültige Papiere besitzen. Denn bereits hier kann es erste Stolpersteine geben. So ist etwa die Annahme, dass es keine Passpflicht innerhalb der EU beziehungsweise des Schengen-Raums gibt, ein weitverbreiteter Mythos. Stattdessen gilt: Nicht nur Eltern, sondern auch Kinder müssen sich ausweisen können. Hier genügt der Kinderreisepass. Auch in den meisten anderen Ländern reicht diese Passform für Kinder unter 12 Jahren aus. "Dennoch sollten Eltern sich vorsichtshalber im Vorfeld über die jeweiligen Passbestimmungen informieren, da beispielsweise eine Einreise in die USA nur mit elektronischen Reisepass möglich ist - auch für kleine Kinder. Außerdem müssen alle Pässe bei Reiseantritt noch mindestens sechs Monate gültig sein. Es sollte hierfür also ausreichend Zeit eingeplant werden, da unter Umständen neue Dokumente beantragt werden müssen", empfiehlt Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung).

    Checkliste - Reisevollmacht mit Übertragung der Personensorge
    Ebenso wichtig ist eine Vollmacht der Erziehungsberechtigten mitzuführen. Die meisten Länder akzeptieren hier eine formlose Reisevollmacht. Dennoch sollten einige Punkte unbedingt beachtet werden, damit es an den Grenz- und Einreisekontrollen oder im medizinischen Notfall keine unnötigen Komplikationen gibt:

    Persönliche Daten des Kindes - Vorname und Nachname, Geburtsdatum und Geburtsort sowie die Wohnadresse (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort)

    Passangaben aus dem Pass des Kindes - Passnummer, Ausstellungsort und Ausstellungsdatum

    Übertragung Personenfürsorge - Vorname und Nachname sowie vollständige Wohnanschrift des / der Aufsichtsperson(en)

    Reise-Eckdaten - Beginn und Ende der Reise, Reiseroute und Urlaubsziel

    Erreichbarkeit der Eltern - Festnetznummer / Handynummer inklusive Ländervorwahl für Deutschland (+49)

    Unterschriften der Eltern
    - Vor- und Nachname, Personalausweis- oder Reisepassnummer sowie die Unterschrift des jeweiligen Elternteils. Wichtig: Alle Sorgeberechtigten, das heißt bei einem gemeinsamen Sorgerecht beide Elternteile, müssen die Vollmacht und temporäre Übertragung der Personenfürsorge unterschreiben!

    Ausweis-Kopie - Für eine mögliche Überprüfung müssen der Vollmacht Kopien der Personalausweise oder Reisepässe der Eltern beigelegt werden

    Mehrsprachig - Geht es in ein fremdsprachiges Land, ist es ratsam, die Reisevollmacht auch in der Landessprache (mindestens jedoch in Englisch) mitzuführen

    Medizinische Vollmacht - Sicherheitshalber einen zusätzlichen Passus aufnehmen, der erlaubt, das Kind notfalls ärztlich behandeln zu lassen

    Wichtig: Einige Länder fordern eine notariell beglaubigte Reisevollmacht oder eine Reisevollmacht in einer vorgegebenen Form. Informationen hierzu geben das Auswärtige Amt oder die Botschaft des jeweiligen Urlaubslandes.

    Vorsorge vor und während der Reise
    Im Gepäck sollte sich eine gut ausgestattete Reiseapotheke befinden. Hierzu auch mit den Eltern bezüglich benötigter Medikamente, bekannter Allergien oder dem aktuellen Stand im Impfpass vor der Reise Rücksprache halten. "Besonders mit Kindern ist schnell einmal etwas passiert. Sei es nur ein kleines Malheur am Spielplatz oder doch eine größere Verletzung. Deshalb sollte vor Reiseantritt die Reisekrankenversicherung aller Beteiligter überprüft werden und geklärt werden, wer im Fall des Falles etwa die Kosten für einen Krankenrücktransport übernimmt", rät Dreyer. "Mit den Familien-Tarifen der ERV können sich beispielsweise Paare mit Kindern bis zu 25 Jahren und unabhängig vom Verwandtschaftsgrad gemeinsam versichern. Gebucht als RundumSorglos-Schutz inkludiert das Familien-Paket zusätzlich noch eine Reiserücktritts-, Reiseabbruch- sowie eine Gepäck-Versicherung." Und damit es am Ende keine böse Überraschung gibt, sollten die Erwachsenen im Vorfeld absprechen wer (und in welchem Umfang) die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung, Eintrittskarten, Restaurantbesuche, etc. trägt.

    Aufsichtspflicht - was ist das richtige Maß?
    Oft ist es schwierig sich in der Rolle der Aufsichtsperson einzufinden, deshalb empfiehlt sich bereits vor der Reise mit den Eltern die Grenzen abzustecken. "Gut ist natürlich auch immer, wenn man das Gastkind schon länger kennt und weiß, welcher Ton in der jeweiligen Familie herrscht. Anderenfalls können ein paar gemeinsam verbrachte Wochenenden schon sehr aufschlussreich sein", so Dreyer. Darüber hinaus gibt es auch gesetzliche Vorschriften: So müssen etwa Erwachsene Kinder ihrem Alter entsprechend vor Gefahren warnen und sich vergewissern, dass die Ermahnungen verstanden worden sind. Es besteht auch die Pflicht zur Kontrolle, das heißt es muss überprüft werden, ob sich die Kinder an die Regeln und Vereinbarungen halten. Bei Kleinkindern, also unter Vierjährigen, gilt sogar die ständige Aufsichtspflicht.

    Weitere Informationen zum Thema Reiseversicherung auf www.erv.de.

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